Was von der angeblichen Bedrohung einer Kommunalpolitikerin geblieben ist

Gestern wurde mir als Kommunalpolitikerin zum 1. Mal gedroht“, schrieb Frau Pichl am 18.9.20 um 6.40 Uhr in ihrem Twitteraccount. „Still und leise nach der GVV“. Und dass sie laut werden musste und ein bedrückendes Gefühl auf dem Weg um 23.30 Uhr nach Hause durch ihr „geliebtes Kleinmachnow“ hatte. Was die Potsdamer Neuesten Nachrichten veranlasste, am 18.9.20 um 19.17 Uhr, also postwendend, auf Basis der Aussagen von Frau Pichl ungeprüft und ohne weitere eigene Recherchen einen in Text und Bild reißerischen Artikel „Gemeindevertreterin nach Sitzung bedroht“ zu veröffentlichen, der es in wenigen Sätzen tatsächlich schaffte, den Bogen über die ja real existierende massive Bedrohung von Kommunalpolitikern an Leib und Leben bis hin zum Mord am Regierungspräsidenten Walter Lübcke zu schlagen.

Was ist von diesem massiven und schwerwiegenden Bedrohungsszenario geblieben? Um es vorweg zu nehmen – nichts. Einfach gar nichts. Außer der Erkenntnis, dass zwischenzeitlich wohl auch Grüne Landespolitikerinnen nach der Methode Trump via Twitter in die Welt geblasener fake news die persönliche politische Karriere voranzubringen versuchen. Frau will ja im Herbst in den Bundestag gewählt werden.  

Zwischenzeitlich haben die Gerichte und die „Bedrohte“ selbst alle, aber auch alle veröffentlichten Behauptungen zu der angeblichen Bedrohung entweder bei Strafandrohung untersagt oder wurden von Frau Pichl selbst über ihren Anwalt zurückgenommen. Persönliches Bedauern oder gar eine Entschuldigung – Fehlanzeige.

Erst musste die PNN eine Gegendarstellung veröffentlichen, in der das gefälschte Zitat „Dafür werden Sie noch bezahlen“ (richtig zitiert wäre gewesen: „Das wird Ihnen noch um die Ohren fliegen“) richtiggestellt werden musste.

Die Unterlassungserklärungen, die der PNN und Frau Pichl zugingen, wurden abgelehnt. Mit der Begründung, so der Anwalt der PNN, dass „die Berichterstattung unserer Mandantin auch schlicht ergreifend wahr ist“. Auch sah der Anwalt von Frau Pichl keinen Unterscheid zwischen den Aussagen „Dafür werden sie noch bezahlen“ und „Das wird Ihnen noch um die Ohren fliegen“.

So musste erst die Pressekammer am Landgericht Berlin am 28.10.20 gegen die PNN eine einstweilige Verfügung erlassen, die folgenden Behauptungen weiter zu veröffentlichen und/ oder zu verbreiten untersagte:

1. Gemeindevertreterin nach Sitzung bedroht

2. Grünen-Landeschefin Alexandra Pichl wehrt sich gegen Einschüchterungsversuch

3. Gestern wurde mir als Kommunalpolitikerin zum 1. Mal gedroht

4. Das genügte, um einen Bürger in Rage zu bringen. Danach sei er zu ihr gekommen und habe mehrfach gesagt: „Das werden sie noch bezahlen“.

Damit war die von Frau Pichl inszenierte Bedrohungsgeschichte vollumfänglich als wahrheitswidrig erkannt und widerlegt. Die PNN musste ihren Artikel löschen.

Die PNN hat die einstweilige Verfügung des Landgerichts vollumfänglich akzeptiert und damit abschließend anerkannt, dass die in ihrem Artikel aufgestellten Behauptungen in Sachen „Bedrohung durch Bürger“ frei erfunden und damit rechtswidrig sind.

Den ihr unterbreiteten gütlichen Vorschlag, eine Klage und mündliche Verhandlung zu vermeiden, lehnt Frau Pichl dennoch weiterhin ab. Obwohl sie durch ihren Anwalt erklären ließ: „Ob wörtlich die Bemerkung „dafür werden Sie noch bezahlen“ so genau gefallen ist, kann sich unsere Mandantin nicht mehr erinnern“. Und weiter: „Da sich unsere Mandantin sich nicht mehr exakt an den Wortlaut erinnern kann, wird sie gerne darauf verzichten, den Wortlaut „dafür werden sie noch bezahlen“ in Zukunft so wiederzugeben“. Aha. Man erinnere sich: wenige Wochen vorher behauptete Frau Pichl und die PNN noch „dass es genau so gewesen sei“.

Schließlich widmete die Berliner Zeitung der Pichelschen Bedrohungsinszenierung unter „Der Fall Höh“ auf einer ganzen Druckseite einen Artikel, der den Vorgang – wenig schmeichelhaft für Pichl und Kellermann (PNN) – unter dem Begriff „Abschiebung nach rechts“ und „Der tägliche Rufmord“ –- ins richtige Licht und das der Öffentlichkeit rückte. 

Übrig geblieben von dieser Inszenierung einer nie stattgefundenen Bedrohung ist das diffuse subjektive Gefühl einer Bedrohung, das Frau Pichl weiterhin glaubt, erspürt zu haben. Subjektives Angstgefühl ist nicht justiziabel. Allerdings scheint sich ihr hartnäckiges subjektives Bedrohungsgefühl weniger aus der kurzen verbalen Auseinandersetzung zu speisen, die ich (Peter Höh) mit ihr hatte, sondern (Zitat Anwalt Pichl) „…… hat unsere Mandantin außerdem die Sorge geäußert, dass vor dem Rathaus noch mehr Mitglieder der BI und/oder Anwohner stehen könnten, die sie anfeinden oder ihr drohen könnten. Das vorgenannte Fraktionsmitglied hat sie daher noch zu ihrem Fahrrad begleitet“. 

Vielleicht sollte sich die Landesvorsitzende der Grünen Brandenburg und Vorsitzende der Fraktion der Grünen in Kleinmachnow doch einmal selbst fragen, warum ausgerechnet sie als führende Vertreterin einer Partei, die nicht müde wird, ihre Bürgernähe und die Bedeutung von Bürgerbeteiligung für eine lebendige Demokratie zu verkünden, sich von diesen so sehr bedroht fühlt. Dann hätte ihr allzu durchsichtig inszenierter Theaterdonner am Ende wenigstens noch etwas Sinn gehabt.

Autor: Peter Höh