Erfahren Sie, für welche konkreten Projekte und Themen sich die BiK politisch einsetzt und als Antrag eingebracht hat. Um politische Entscheidungen oder Veränderungen herbeizuführen, werden Vorschläge formell in einem Antrag formuliert. Hier finden Sie eine Übersicht der von der BiK eingereichten Anträge mit einer kurzen Problem- und Umsetzungsbeschreibung.
Anträge erhalten eine eigene Drucksachen-Nummer (DS-Nr.) und sind für alle Kleinmachnower auf dem Bürgerinfoportal der Gemeinde Kleinmachnow einsehbar.
Anträge der BiK
Bereitstellungsfläche für Erdaushub im Rahmen von Tiefbauarbeiten
DS-Nr. 009/25 gestellt am 20.2.2025
In der Anwohnerversammlung zur Grünfläche zwischen Franzosenfichten/Johannestisch wurde mitgeteilt, dass die Nutzung der Grünfläche als Bereitstellungsfläche für den Erdaushub bis 2030 erfolgen soll und erst dann wieder eine öffentliche Nutzung möglich ist.
Dies ist den Anwohnern nicht zuzumuten und es muss eine andere dauerhafte Lösung für den anfallenden Aushub für Tiefbaumaßnahmen gefunden werden, da davon auszugehen ist, dass längerfristig weitere Straßensanierungen in der Gemeinde notwendig werden.
So verfügt die Gemeinde über Flächen, die außerhalb der Siedlungsgebiete als Bereitstellungsflächen erschlossen werden könnten.
So ist z. B. der ehemalige Autobahnzubringer im Wald Dreilinden/Stolper Weg bzw. Stahnsdorfer Damm an der Autobahn noch befestigt.
Antragsvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt,
1. außerhalb von Wohngebieten eine Bereitstellungsfläche für Bauaushub bis zur Verwertung/Beseitigung auszuweisen,
2. entsprechende Transporte zur Bereitstellungsfläche in die Ausschreibungen aufzunehmen,
3. die Grünfläche zwischen Franzosenfichten/Johannistisch nach Abschluss der Arbeiten Sommerfeldsiedlung Teil A für die öffentliche Nutzung freizugeben.
Ergebnis:
Vertagung der Abstimmung zur DS-Nr. 090/24 und Ergänzung mit weiteren Fachinformationen
DS-Nr. 126/24 gestellt am 17.10.2024
Die Beschlussvorlage DS-Nr. 090/24 „Empfehlung Schließung der Räumlichkeiten des CupCakes“ soll in der Sitzung der Gemeindevertretung am 17. Oktober 2024 beschlossen werden. Zur Beurteilung der Sachlage wurden im Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales von der Verwaltung die finanzielle und personelle Situation sowie die durchschnittlichen Besucherzahlen dargestellt.
Für eine ganzheitliche Beurteilung der Situation fehlen jedoch noch die im Antragsvorschlag aufgeführten
Stellungnahmen und Informationen.
Der Mietvertrag für die Räumlichkeiten des CupCakes kann frühestens zum 31. März 2025 gekündigt
werden. Die Kündigung muss spätestens zum 31. Dezember 2024 erfolgen. Eine fristgerechte Kündigung
des Mietvertrages ist trotz der Vertagung der Abstimmung über die DS-Nr. 090/24 in der
Gemeindevertretung im Dezember 2024 möglich.
Antragsvorschlag:
Die Abstimmung über den Beschluss DS-Nr. 090/24 wird auf die Sitzung der Gemeindevertretung am 12.
Dezember 2024 vertagt.
Bis zum 1. November 2024 sollen folgende Informationen nachgereicht werden:
- fachliche Einschätzung von der Leiterin der Jugendarbeit, Frau Stein, zur möglichen Schließung des
Jugendtreffs CupCake und deren Auswirkungen, - Vorstellung der Ergebnisse der Kinder- und Jugendbeauftragten, Frau Hannibal, zur Kinder- und
Jugendbeteiligung vom 2. Oktober 2024 im CupCake, - Konzept, wie eine mögliche Integration der Kinder aus dem CupCake in das Jugendhaus „CARAT“ erfolgen soll (unter Einbeziehung der Personalbedarfsermittlung sowie der Ermittlung des Raumbedarfs für die Altersgruppen 9 bis 18 Jahre bei maximaler Auslastung),
- Nachnutzungskonzept für die Räumlichkeiten des CupCakes, Hohe Kiefer 32, für soziale Zwecke.
Ergebnis: Der Antrag fand keine Mehrheit und wurde abgelehnt. Das Cup Cake ist im Dezember 2024 aus den Räumlichkeiten in der Hohen Kiefer 31 ausgezogen und wurde im Carat eingegliedert. Ein Konzept für die Eingliederung wird momentan erarbeitet und im Sommer 2025 vorgestellt. Der Mietvertrag der ehemaligen Räumlichkeiten des Cup Cakes wurde von der Verwaltung nicht gekündigt.
Am 3.4.2025 wurde in der Gemeindevertretersitzung beschlossen, dass die Räumlichkeiten vorübergehend den Vereinen Heimat- und Kulturverein Kleinmachnow e. V., Museumsinitiative Kleinmachnow, der Aktion Stolpersteine Kleinmachnow, sowie bei freien Zeiten dem Haus der Generationen zur Verfügung gestellt werden.
Änderung zur Geschäftsordnung – Live-Streaming der
Gemeindevertretung
DS-Nr. 097/24 gestellt am 17.10.2024
Das Streaming der Gemeindevertretersitzungen soll ab sofort für die Kleinmachnower möglich sein. Damit können die Bürgerinnen und Bürger die Sitzungen digital verfolgen und sich informieren. Die Aufzeichnungen sollen gespeichert werden und bis zu drei Tage nach der Sitzung abrufbar sein. Die BiK sieht folgende Vorteile für die Bürger:
- Zugänglichkeit:
Bürger können die Sitzungen bequem von zu Hause aus verfolgen, ohne vor Ort
sein zu müssen. Dies ist besonders vorteilhaft für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen,
Elternteilen mit kleinen Kindern oder berufstätigen Bürgern mit längeren Arbeitswegen. - Transparenz:
Durch das Streaming wird die Arbeit der Gemeindevertretung transparenter. Bürger können die Diskussionen und Entscheidungen in Echtzeit verfolgen, was das Vertrauen in die Kommunalpolitik
und Verwaltung stärkt. - Beteiligung:
Wenn Bürger die Sitzungen online ansehen können, fühlen sie sich eher ermutigt, sich
aktiv an der Kommunalpolitik zu beteiligen. Sie können besser informiert Entscheidungen treffen und ihre Meinungen äußern. - Aufzeichnung:
Die Sitzungen werden aufgezeichnet und können bis zu drei Tage später
abgerufen werden. So haben Bürger die Möglichkeit, sich auch nachträglich über Themen zu informieren, die sie interessieren. - Erhöhung der Zuschauerzahlen:
Streaming kann dazu führen, dass mehr Menschen an den Sitzungen teilnehmen, da es einfacher
ist, sich einzuschalten. Dies kann zu einer breiteren Diskussion und mehr Ideen innerhalb der
Bürgerschaft führen.
Insgesamt fördert das Streaming von Gemeindevertretersitzungen eine informierte und engagierte
Bürgerschaft, was letztlich der gesamten Gemeinschaft Kleinmachnows zugutekommt
Antragsvorschlag:
Der § 16 Bild- und Tonaufzeichnungen (§ 36 BbgKVerf) und Tonübertragungen wird um folgenden Punkt
erweitert:
„Die Sitzungen der Gemeindevertretung können filmtechnisch aufgezeichnet und im Internet übertragen
werden. Die Kamera erfasst nur das stationäre Rednerpult und den Bereich der Sitzungsleitung. Die
Audioübertragung erfasst nur die stationären Mikrofone der Rednerpulte der Gemeindevertreter und der
Redner der Verwaltung. Die Tonübertragung aus dem fest installierten Mikrofon der Fragestunde ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen zulässig, die vor Beginn der Aufzeichnung und Übertragung durch die Vorsitzende/den Vorsitzenden der Gemeindevertretung einzuholen ist. Jede Rednerin, jeder Redner und jede betroffene Person kann jederzeit der Übertragung ihres oder seines Bildes und Wortes widersprechen und hierfür die Abschaltung der Übertragung verlangen. Ton- und Bildaufnahmen sind im Internet zu veröffentlichen und werden nach Ablauf von drei Tagen gelöscht.“
Ergebnis: Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Erhöhung der Sitze in den Fachausschüssen
DS-Nr. 127/24 erneut gestellt am 17.10.2024
Die Zahl der Sitze in den vier Fachausschüssen für Schule, Kultur und Soziales sowie für Umwelt, Verkehr
und Ordnungsangelegenheiten, Finanzen und Bau ist auf neun festgelegt. Daher können nicht alle
Fraktionen in den Ausschüssen mitarbeiten. Durch Losentscheid erhielt die AfD einen Sitz in jedem der vier Ausschüsse. Die Linke erhielt je einen Sitz im Finanz- und im Bauausschuss und die BiK je einen Sitz im Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales sowie im Ausschuss für Umwelt, Verkehr und
Ordnungsangelegenheiten.
In den genannten Ausschüssen soll die fachliche Beratung der einzelnen Themen und Anträge unter
Einbeziehung der Verwaltung und von Fachleuten erfolgen. Fraktionen und Gemeindevertreter, die keinen
Sitz in einem Fachausschuss erhalten haben, müssen ihr Rederecht zu den einzelnen Themen vorab per Mail beim Vorsitzenden anmelden und dann müssen die Ausschussmitglieder mehrheitlich über die Gewährung des Rederechts abstimmen, so dass die jeweilige Fraktion/der jeweilige Gemeindevertreter maximal fünf Minuten sprechen darf.
Dieses Verfahren benachteiligt die Fraktionen ohne Sitz bei der Diskussion und fachlichen Abwägung der
einzelnen Anträge. Es besteht die Gefahr, dass die fachliche Diskussion dann in anderen Gremien wie dem
Hauptausschuss oder der Gemeindevertretung geführt wird. Dadurch werden die Effizienz und die
Sitzungszeiten dieser Gremien unnötig verlängert.
Auch können Anträge der nicht vertretenen Fraktionen nicht eingebracht, erläutert und diskutiert werden.
Dies mindert die Effizienz der Fachausschüsse.
Es wird daher beantragt, die Zahl der Sitze in den genannten Fachausschüssen auf zehn zu erhöhen
Antragsvorschlag:
Die Anzahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, die Mitglied in den Ausschüssen für
- Schule, Kultur und Soziales
- Schule, Kultur und Soziales
- Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
- Finanzen und
- Bau
sind, wird auf zehn festgelegt.
Ergebnis: Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Änderung der Geschäftsordnung/ Haupt- und Einwohnerbeteiligungssatzung – Ergänzung um eine
Einwohnerfragestunde in den Fachausschüssen
DS-Nr. 129/24, DS-Nr. 130/24, DS-Nr. 131/24 gestellt am 17.10.24
Eine transparente und bürgernahe Kommunikation sollte in unserer Gemeinde das oberste Ziel sein. Dazu
sollen die Hürden für den Bürger so niedrig wie möglich gehalten werden. In den Fachausschüssen werden wichtige Anliegen der Bürger diskutiert und entschieden. Deshalb sollen die Bürger auch in diesen Ausschüssen die Gelegenheit bekommen, zu Themen, die auf der jeweiligen Tagesordnung des Ausschusses stehen, ihr Anliegen, Fragen oder Vorschläge vorzubringen.
Die bisherige Regelung der vorherigen Erklärung per Mail und Abstimmung im Ausschuss entfallen. Vor
jedem Tagesordnungspunkt gibt es die Möglichkeit, dass sich die Bürger zu Wort melden können. Pro
Ausschusssitzung sind die Bürgerwortmeldungen auf maximal sieben (insgesamt 21 Minuten) begrenzt.
Antragsvorschlag:
Alle drei oben genannten Satzungen werden um folgende Passage ergänzt:
„In öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse für Schule, Kultur und Soziales sowie für Umwelt, Verkehr und
Ordnungsangelegenheiten, Finanzen und Bau sind alle Personen, die in der Gemeinde ihren ständigen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben (Einwohner), berechtigt, kurze mündliche Fragen, Vorschläge oder Anregungen zu Beratungsgegenständen dieser Sitzung zu unterbreiten (Einwohnerfragestunde). Die Einwohner können sich zu den passenden Tagesordnungspunkten zu Wort melden. Die Wortmeldungen sollen drei Minuten nicht überschreiten. Kann eine Frage nicht in der Sitzung mündlich beantwortet werden, ist eine schriftliche Antwort zugelassen. Es sind maximal sieben Wortmeldungen pro Ausschuss (insgesamt 21 Minuten) zugelassen.“
Ergebnis: Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Restrukturierung und Erweiterung der Maxim-Gorki-Gesamtschule, Förster-Funke-Allee 106 – Höchste Priorität für den Errichtungsbeschluss
DS-Nr. 046/24 gestellt am 16.5.24
Antragsvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, dem mit der DS-Nr. 005/23 am 9. Februar 2023 gefassten
Grundsatzbeschluss zur Vorbereitung eines Errichtungsbeschlusses mit höchster Priorität nachzukommen.
Jedes andere Bauvorhaben, mit Ausnahme des Hort-Neubaus, sind nachrangig zu bearbeiten.
Ergebnis: Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Errichtungsbeschluss zum Vorhaben „Neubau Freiwillige Feuerwehr Kleinmachnow“ auf dem Grundstück Am Bannwald 1, 1 A – Aufhebungsbeschluss – gemeinsamer Antrag von Herrn Dr. M. Braun, N. Gutheins, Ch. Jantc, Th. Singer, R. Templin, K.-J. Warnick
Die Einreicher sind der Meinung, dass die Erstellung eines aktualisierten Gefahrenabwehrbedarfsplanes die wichtigste Grundvoraussetzung für die neuen Planungen zur Verbesserung der baulichen Situation der Freiwilligen Feuerwehr Kleinmachnow ist. Um weiteren finanziellen Schaden von der Gemeinde
Kleinmachnow abzuwenden, müssen deshalb alle bisherigen Planungen bis zur Erarbeitung dieses
Gutachtens gestoppt werden.
Antragsvorschlag:
Der Bürgermeister der Gemeinde Kleinmachnow wird beauftragt:
- Sicherzustellen, dass die Erarbeitung des aktualisierten Gefahrenabwehrbedarfsplanes für die Freiwillige
Feuerwehr Kleinmachnow bis spätestens zum 01.09.2024 abgeschlossen wird. - Erst auf der Grundlage des neuen Gefahrenabwehrbedarfsplanes und unter Berücksichtigung der kurz- und mittelfristigen finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde Kleinmachnow eine überarbeitete Planung zur Behebung der vorhandenen Mängel bei der Freiwilligen Feuerwehr Kleinmachnow, vor allem im baulichen Bereich, vorzulegen.
Der bisherige Errichtungsbeschluss, DS-Nr. 118/23, wird auf Grund der Punkte 1. und 2. aufgehoben.
Ergebnis: Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.