Einstweilge Verfügung gegen PNN-Artikel „Gemeindevertreterin nach Sitzung bedroht“
Pressemeldung
Betr: PNN-Artikel vom 18.9.20 „Gemeindevertreterin nach Sitzung bedroht“
Einstweilige Verfügung gegen die Potsdamer Neuesten Nachrichten
Nachdem die PNN bereits eine Gegendarstellung zu Ihrem Bericht vom 18.9.2020 „Gemeindevertreterin nach Sitzung bedroht“ abdrucken musste, hat nun die Pressekammer des Landgerichts Berlin gegen die PNN eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung in der Sache erlassen. Die PNN darf den Beitrag nicht weiterverbreiten, solange er die vom Gericht festgestellten rechtswidrigen Inhalte aufweist. Die PNN kann hiergegen Rechtsmittel einlegen. Ein sehr deutliches Signal, dass das Gericht die Behauptungen der angeblichen Bedrohung der Brandenburger Landesvorsitzenden der Grünen Frau Pichl als unzutreffend würdigt und die Persönlichkeitsrechte des vorgeblichen Bedrohers durch die Veröffentlichung in erheblichem Maße verletzt sieht.
Das ist nicht nur ein großer Erfolg für das klagende Mitglied der BI Sommerfeldsiedlung und der BiK (Bürger für gute Lebensqualität in Kleinmachnow e.V.), sondern besonders auch für die politische Moral im Land. Und ein deutliches Signal gegenüber der angeblich bedrohten Frau Pichl und die sich für den in dieser Form gerichtlich untersagten Artikel verantwortlich zeichnende stellvertretende PNN-Chefredakteurin Frau Kauffmann. Gegenstand der Untersagung ist auch die Wiedergabe eines Zitats aus einem Tweet von Frau Pichl im Kontext des Beitrages.
Die einstweilige Verfügung


