Projekt Kiebitzpark – wieder topaktuell

Kiebitzpark – Ein wieder aktuelles Projekt der BiK

Die Initiative BiK – Bürger für gute Lebensqualität in Kleinmachnow e.V. – hatte 2004 gemeinsam mit Anwohnern das Projekt „Kiebitzpark Kleinmachnow“ entwickelt.

Zu dieser Zeit hatte die BiK kein eigenes Mandat in der Gemeindevertretung, da die gewählten Mandatsträger Hr. Prof. Faensen und Hr. Dr. Franke kurz nach der Kommunalwahl ihren Austritt aus der BiK erklärten und einfach ihr Mandat weiter behielten.

Die BiK war zu dieser Zeit keinesfalls kopflos sondern kreativ tätig und entwickelte u.a. dieses Konzept.

Die Gemeindeverwaltung Kleinmachnow unter Bürgermeister Blasig verhinderte damals eine intensive Auseinandersetzung mit den BiK-Vorschlägen in den zuständigen Ausschüssen, da dies nicht den Vorstellungen der Gemeinde entsprach.

Nur auf Basis einer „Gute Miene zum bösen Spiel“ konnte eine Vorstellung des Konzeptes im Herbst 2006 im Bauausschuss erfolgen.
Eine inhaltliche Diskussion wurde vom damaligen Bauausschussmitglied Hr. Bültermann verhindert, da er befürchtete, dass die BiK dafür einen Vorteil bei der nächsten Kommunalwahl hätte.

Die Verwaltung beauftragte zwar damals für die Aufstellung des Bebauungsplan BP-020 eine Variantenuntersuchung mit insgesamt 24 Vorschlägen für die Verkehrserschließung, in der eine dieser Varianten das BiK-Projekt „Kiebitzpark“ enthalten war. Aber vom zuständigen Planer Hr. Prof. Staat wurde dies als eines der ersten unmöglichen Varianten weggewogen.

Der Kfz-orientierten Gemeindevertretern konnte ein Entfall der Kfz-Stellplätze vor dem Sportforum und ausschließliches Kfz-Parken an der Rammrathbrücke nicht gefallen. Waren sie doch teilweise auch selbst Nutzer des Tennisplatzes bzw. des Sportforums und konnten sich einen so langen Weg mit der Sporttasche an der frischen Luft nicht vorstellen.

Eine Diskussion zu den Kiebitzbergen und damit zum Areal am Sportforum wurde dank der Klage der Anwohner gegen den B-Plan neu entfacht, da der B-Plan 020 in letzter Instanz durch das Bundesverwaltungsgericht aufgehoben wurde.

Link zum Urteil: https://www.bverwg.de/de/100522U4CN2.20.0

Die Gemeinde Kleinmachnow ist mit ihrem Konzept der Verkehrserschließung und der Schallschutzbelange im Interesse des Freibades letztinstanzlich gescheitert.

Die Diskussion über Planänderungen ist damit wieder möglich.

BiK steht dabei gerne wieder für Diskussionsbeiträge zur Verfügung und stellt deshalb das Projekt Kiebitzpark auf der Internetseite wieder bereit.

Hier das BiK-Konzept von 2004 im Detail

Kiebitzpark Raumkonzept Datei Download

Kiebitzpark Präsentation Datei Download

Ansprechpartner: Peter Weis, weis@Admin-BiK

Zweite Stammbahnwanderung

Liebe Mitstreiter und Interessierte des Aktionsbündnisses „Ressourcen nutzen, Natur schützen“

die zweite Stammbahnwanderung unseres Aktionsbündnisses Anfang März (Sonntag, 1.3.2020) fand regen Anklang. Ca. 40 TeilnehmerInnen kamen zur Wanderung entlang der alten Stammbahntrasse von Zehlendorf bis  Kleinmachnow unter der Leitung von Reinhard Crome (BI Zehlendorf, Verkehr) und Dr. Achim Förster (BUND Berlin Süd-West, Natur), um die Strecke zu besichtigen und über Auswirkungen eines Trassenneubaus, sowie ressourcen- und naturschonende Alternativen durch Nutzung der Wannseebahn parallel zur S1 zu diskutieren.

Wir begannen unsere Wanderung mit einem Abstecher zum rückwärtigen Teil des Zehlendorfer Bahnhofs. Dort erläuterte Reinhard Crome die Alternativen zum Neubau der Stammbahn durch die Nutzung der Wannseebahn neben der S1. Gut konnten wir das derzeit ungenutzte Gleis der Wannseebahn mit viel Platz, sowie auch die Bahnhöfe der S-Bahn und Wannseebahn sehen. Auf dem Wannseebahn-Gleis könnten, so Reinhard Crome,  zwischen Wannsee und Zehlendorf schon innerhalb der nächsten 3-5 Jahre Regionalzüge aus Potsdam bis Steglitz fahren, um den wachsenden Pendlerverkehr vom Berliner Umland in die Stadt zu bringen – und das ohne neues Planfeststellungsverfahren und für einen Bruchteil der Investitionskosten, den der aufwändige Neubau der Stammbahn verursachen würde. Während der Neubau der Stammbahn eine lange Planungs- und Bauzeit von mehreren Jahrzehnten mit sich bringen würde, sei das Wannseebahn-Gleis entlang der S1-Strecke voll befahrbar und technisch intakt.

Achim Förster (BUND Berlin Süd-West) gab Einblicke in die Artenvielfalt der Vegetation entlang der zugewachsenen Stammbahntrasse, auf der sich in Jahrzehnten wertvoller Laubmischwald gebildet hat. Er stellte den immensen Naturverlust heraus, den ein Neubau der Stammbahn durch die Landschaftsschutzgebiete entlang der Trasse zur Folge hätte. Ein wertvoller Waldstreifen und das gesamte Landschaftsbild würde durch den Bau der bis zu 50m breiten Trasse zerstört, die Kleinmachnow und Zehlendorf wieder trennen würde. Auf unserem Spaziergang sahen wir auch, wie nah die Trasse in Zehlendorf an den dicht besiedelten Wohngebieten vor allem an der Berlepschstraße vorbeiführen würde. 

Während der Wanderung verstärkte sich der Zielgedanke weiter, in Zeiten des Klimanotstands unsere wertvollen Wald- und Naherholungsgebiete zu erhalten und das Verkehrsproblem der Region so schnell wie möglich mit den bestehenden Ressourcen – der Wannseebahn und verbesserten S-Bahn- und Busanbindungen – zu lösen, statt noch jahrzehntelang auf eine teure neue Stammbahn zu warten.

Hoffen wir, dass das Interesse an unserem Vorschlag weiter wächst und in den aktuellen Diskussionen Berücksichtigung findet!

Über unsere weiteren Aktivitäten halten wir Sie auf dem Laufenden. Weitere Informationen zum Aktionsbündnis finden Sie im Internet unter www.stammbahnalternative.de
Herzliche Grüße im Namen aller Initiatoren des Aktionsbündnisses
Ursula Theiler

Weitere Informationen
Aktionsbündnis Ressourcen nutzen, Natur schützen
Förderverein LSG Buschgraben / Bäketal e. V., Tel. 033203 389922

Wanderung entlang der Stammbahntrasse

Liebe Mitglieder und Interessierte des Aktionsbündnisses „Ressourcen nutzen, Natur schützen“,

in der Diskussion um die Stammbahn setzen wir uns für die Nutzung der Wannseebahn parallel zur S1 als Alternativstrecke zur Stammbahn zwischen Griebnitzsee und Zehlendorf ein.
Der Neubau der Stammbahn durch dicht besiedelte Wohngebiete und wertvollen Wald hätte massive Auswirkungen auf Mensch und Natur.  
Das Aktionsbündnis „Ressourcen nutzen, Natur schützen“ lädt deshalb ein zur Wanderung entlang der zugewachsenen Stammbahntrasse durch  Zehlendorf und Kleinmachnow unter der Leitung von Reinhard Crome, BI Zehlendorf (Verkehr) und Dr. Achim Förster, BUND Berlin Süd-West (Natur).

Treffpunkt: Sonntag, den 01.03.2020 um 14:00 Uhr an der Bushaltestelle Camphausenstraße (Bus 115) in der Berlepschstraße, Berlin-Zehlendorf.
Wegstrecke ca. 4,5 km, Dauer ca. 2 – 2,5 Std. Weitere Informationen zu der Wanderung finden Sie in der Einladung und Wegbeschreibung im Anhang.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme, eine schöne gemeinsame Wanderung bei hoffentlich gutem Wetter und viele interessante Gespräche!

Herzliche Grüße im Namen aller Initiatoren des Aktionsbündnisses
Ursula Theiler

Aktionsbündnis „Ressourcen nutzen, Natur schützen“
Förderverein LSG Buschgraben / Bäketal e. V., Tel. 033203 389922
www.stammbahnalternative.de

Aus den Ausschüssen

Wie versprochen wird die BiK regelmäßig Bericht aus dem Inneren der kommunalen Politik Kleinmachnows geben. Damit die Bewohner einen kleinen Einblick erhalten, was dort so besprochen und vor allem beschlossen wird. Denn es sind sämtlich Themen, die alle Kleinmachnower betreffen, von denen sie aber normalerweise kaum etwas oder gar nichts erfahren.

Nun haben wieder sämtliche Ausschüsse getagt. In allen ist die BiK ja jeweils mit einem stimmberechtigten Mitglied als auch mit einem nicht stimmberechtigten fachkundigen Einwohner vertreten.

Aus unserer Sicht waren besonders die Tagesordnungspunkte von Interesse, zu denen die BiK eigene Anträge eingebracht hat.
Darunter zu den aus unserer Sicht besonders wichtigen Themen „Horterweiterung Seeberggrundschule“ und „Sanitärgebäude Sportplatz“, weshalb wir uns hier auf diese Themen beschränken

Horterweiterung Seeberggrundschule

Die Horterweiterung war im Bau-Ausschuß und im KUSO auf der Tagesordnung

Hintergrund
Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, eine bestimmte Anzahl von Hortplätzen zur Verfügung zu stellen. Dieser Verpflichtung ist die Gemeinde bislang nicht nachgekommen sodass die Hortbetreuung seit vielen Jahren nur mit einer jährlich neu zu beantragenden Ausnahmegenehmigung provisorisch mehr schlecht als recht aufrechterhalten werden kann.

Es ist unstrittig, dass die Schaffung zusätzlicher Hortplätze oberste Priorität haben muss. Die Gemeinde hat deshalb Planer beauftragt. Geplanter Baubeginn:  Sommer 2019. Der vorgestellte Planungsentwurf ist mit derzeit veranschlagten rund 1,4 Mill. € leider finanziell erheblich aus dem Ruder gelaufen. Das wurde nun auf Initiative des Bürgermeisters Herr Grubert als Argument genutzt, die Horterweiterung erneut auf Bedarf etc zu prüfen, womit sich die Realisierung erneut zeitlich weiter verzögern wird. Jede weitere Verzögerung ist jedoch für die Betroffenen eine Katastrophe und deshalb für die BiK inakzeptabel, zumal es dafür inhaltlich keinerlei stichhaltige Argumente gibt.

Die BiK ist sich mit den Betroffenen darüber einig, dass die Horterweiterung als Pflichtaufgabe absoluten Vorrang haben schnellstmöglich umgesetzt werden muß.

Deshalb stellte sie den Antrag, dass die Horterweiterung absolute Priorität haben muss, d.h. andre (ebenfalls finanziell aus dem Ruder gelaufene) Aufgaben wie insbesondere die Errichtung eines Sanitärgebäudes am neuen Sportplatz (s. Punkt2) solange zurückgestellt werden, bis die Hortfrage endgültig entscheiden ist und mit dem Bau begonnen werden kann.

Leider folgten die anderen Fraktionen dieser Ansicht nicht. Frau Scheib (CDU) war der Meinung, das könne man nicht miteinander verknüpfen.  Warum man dies nicht kann, erläuterte sie jedoch nicht. Die BiK meint, man kann das natürlich verknüpfen. Man muß es halt nur wollen.

Bis auf den den Antrag einbringenden BiK- Vertreter Dr. Micheal Braun und Frau Saalman (Die Grünen) haben alle anderen stimmberechtigten Ausschußmitglieder den Antrag abgelehnt. 


Abstimmungsergebnis: 2 Ja, 7 Nein, Enthaltung 0

Sanitärgebäude
Sportplatz Dreilindner Weg

Das Thema „Sanitärgebäude“ stand in den Ausschüssen Bau, KUSO und Finanz auf der Tagesordnung.

Hintergrund
Nachdem man ja 2019 den mehr als fragwürdigen und von der BiK von Anfang an grundsätzlich abgelehnten neuen Sportplatz für sehr viel Geld (1,45 Mill. €) realisierte, dabei aber, aus finanztricktechnischen Gründen, die Errichtung des Platzes selbst von der Errichtung der selbstredend notwendigen Sanitäranlagen trennte, steht jetzt die Errichtung derselben an. Auch hier ist leider von Seiten der beauftragten Planer der ermittelte Finanzbedarf von derzeit 1,3 Mill. € grotesk aus dem Ruder gelaufen.

Zur Erläuterung: bei der Größe von 300 qm macht dies einen qm-Preis von mind. 3.500 € !!!!! Man beachte: es handelt sich hier um ein schlichtes Sanitärgebäude mit Umkleiden, WC, Duschen und Aufenthaltsräumen, nicht um ein SPA-Ressort (ein Einfamilienhaus wird derzeit bei mittlerer Ausstattung mit ca 1.500 €/qm kalkuliert). Rechnet man die bei von der öffentlichen Hand finanzierten Projekten übliche Kostensteigerung von wenigstens 30% hinzu, kommt man am Ende auf sicher 4.500 €/qm, was schlichtweg abenteuerlich ist. 

Die BiK war und ist der Meinung, dass dieses Bauvorhaben zur endgültigen Errichtungsentscheidung der vakanten Hortplätze (s.Punkt 1) zurückzustellen ist. Derzeit wird die sanitäre Versorgung der Sportplatznutzer durch Container sichergestellt. Es sollte sich von selbst verstehen, dass eher die Sportler noch etwas länger mit einem Provisorium leben können als die Kinder, die das nun schon seit 6 Jahren tun müssen.   Zur Erinnerung: der von der Gemeinde finanzierte Sportplatz steht überhaupt nicht für die Einwohner Kleinmachnows zur Verfügung, sondern wurde dem RSV (Regionaler Sportverband) für 10 Jahre zur Nutzung überlassen. Das von der BiK angeführte Beispiel einer Stadt, die ziemlich genau dieselbe Anlage von derselben Größe (300qm) für nur 560.000 €, also weniger als den halben Preis realisiert, wurde von Seiten der Verwaltung mit dem Argument zu entkräften versucht, man wisse ja gar nicht, wieviel Selbsthilfe, sprich freiwillige Arbeiten seitens der Vereinsmitglieder da geleistet würden.

Die Frage sei erlaubt: warum eigentlich engagieren sich der RSV und seine Sponsoren in Sachen Sanitäranlagen nicht personell und finanziell? Warum glaubt die Gemeinde, das dem Verein schlüsselfertig und kostenlos zur Verfügung stellen zu müssen?
Es ist jedenfalls k e i n e originäre Aufgabe der Gemeinde Kleinmachnow, für das Sanitärgebäude irgendwelche Kosten zu tragen geschweige denn die Anlagen komplett zu finanzieren.

Der BiK-Antrag auf Zurückstellung des absurd überteuerten Sanitärgebäudes bis zur endgültigen Entscheidung der Frage Hortplätze wurde leider von der großen Mehrheit der Fraktionen von CDU, Grünen, SPD und Linke abgelehnt.  Offensichtlich sehen deren Mitglieder die jahrelang verschleppte Pflichtaufgabe „Hortplätze“ gleichrangig mit Luxus-Sanitäranlagen zugunsten eines Sportvereins, für deren Errichtung die Gemeinde im Gegensatz zu den Hortplätzen keinerlei Verpflichtung hat.  

Immerhin hat in allen Ausschüssen die Mehrheit die exorbitanten Kosten für das Sanitärgebäude kritisiert und den Antrag der Bauverwaltung zur Umsetzung der Pläne für das Erste zurückgewiesen. Immerhin.

Abstimmungsergebnis:
Bauausschuß:    1 Ja (Schubert, SPD)  6 Nein, 2 Enthaltungen
KUSO:        1 Ja  (Singer, Linke), 5 Nein, 3 Enthaltungen                                       
Finanzausschuß: 0 Ja, 4 Nein, 4 Enthaltungen 

Diskussion um die Stammbahn

Liebe Mitstreiter und Interessierte des Aktionsbündnisses „Ressourcen nutzen, Natur schützen“,

seit Anfang des Jahres hat die öffentliche Diskussion um die Stammbahn und mögliche Alternativen an Intensität zugenommen. Anbei übersenden wir Ihnen Links zu einigen aktuellen Medienbeiträgen.

Wir freuen uns, dass das öffentliche Interesse an unserer Position, mit der wir uns für die Wannseebahn als Alternativstrecke zur Stammbahn zwischen Griebnitzsee und Zehlendorf einsetzen, weiter wächst und diese in zahlreichen Beiträgen aufgenommen wurde!

Berliner Woche, 22.01.2020

https://www.berliner-woche.de/steglitz-zehlendorf/c-verkehr/gegenwind-fuer-wannseebahn-idee-des-aktionsbuendnisses_a248452

Berliner Morgenpost, 15.01.2020

https://www.morgenpost.de/bezirke/steglitz-zehlendorf/article228147785/Buendnis-setzt-sich-fuer-Reaktivierung-der-Wannseebahn-ein.html

Berliner Wochenspiegel, 15.01.2020

http://epaper.wochenspiegel-brb.de/epaper/article/14/1756021/1

Berliner Abendblatt, 20.01.2020

rbb Abendschau, 22.01.2020

https://www.ardmediathek.de/ard/player/Y3JpZDovL3JiYi1vbmxpbmUuZGUvYWJlbmRzY2hhdS8yMDIwLTAxLTIyVDE5OjMwOjAwXzQxYzRkZGJmLWI0ZTktNGNhMy1hMmMwLTViZTMyODMzMjZhNS9zdGFtbWJhaG5fYmVybGlu/

rbb24, 23.01.2020

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/01/stammbahn-regionalbahn-potsdam-berlin-trasse-streit.html

Über unsere weiteren Aktivitäten halten wir Sie auf dem Laufenden.

Aktionsbündnis „Ressourcen nutzen, Natur schützen“
Förderverein LSG Buschgraben / Bäketal e. V.,
Tel. 033203 389922

www.stammbahnalternative.de

Worte zur Weihnacht mit Wunschzettel

Nun ist zwar das Jahr unseres tollen Wahlerfolges bald schon wieder Geschichte, die BiK aber natürlich nicht. Unsere drei parlamentarischen Vertreter Roland Templin, Max Steinacker und Michael Braun haben sich in ihre zahlreichen Aufgaben und Positionen eingearbeitet, mit den jeweiligen Sachlagen und Problemen vertraut gemacht und mischen in der (sehr arbeits- und zeitintensiven) kommunalpolitischen Alltagsarbeit in den verschiedenen Gremien und Ausschüssen nach besten Kräften mit. Dafür den Dreien herzlichen Dank!

Herzlichen Dank auch noch einmal an alle Kleinmachnower, die uns im Mai ihre Stimme gegeben haben und die BiK unterstützen. Wir stehen zu unserem Wort, „Politik auf Augenhöhe“, also für Ihre Anliegen da zu sein und so die Lebensqualität in der Gemeinde noch besser zu machen. Das geht nur, wenn wir von Ihnen erfahren, wo Probleme vorliegen, Konflikte oder Defizite bestehen. Auf unserem Weihnachtswunschzettel steht deshalb ganz oben, dass Sie uns informieren. wo Sie der Schuh drückt. Nur so können wir unser Versprechen erfüllen.

Wir wünschen uns aber auch neue Gesichter, neue Köpfe, neue Ideen. Wir laden deshalb alle herzlich ein, einmal bei der BiK reinzuschnuppern und mit uns gegen Klüngel, Bürokratie und bürgerferne Politik mit zu streiten. Unsere monatlichen Fraktionstreffen stehen stets für alle offen und jeder von uns ist jederzeit ansprechbar.

Unser Grundsatz ist und bleibt: Taten statt Worte.

In diesem Sinne allen entspannte Feiertage und einen guten Rutsch hinüber ins Jahr 2020.

Herzliche Grüße von Ihrer BiK
Die BiK -überraschend anders

Aktionsbündnis „Ressourcen nutzen, Natur schützen“ – Die BiK ist Mitglied !

Bislang hatte die BiK zum Thema Stammbahn keine einheitliche Meinung. Das hat sich geändert. Nach intensiven Diskussionen hat sich die BiK dem Aktionsbündnis „Stammbahn“ angeschlossen, weil die Argumente bei der Abwägung „Stammbahn oder Wannseebahn“ zwingend für die Wannseebahn sprechen. Denn sie ist genau das, was wir dringendst brauchen: kurzfristig realisierbar, kostengünstigst in Betrieb zu nehmen und besonders naturschonend, während die Stammbahn immens teuer wird, die Natur großflächig zerstört und erst in ca. in 20 Jahren (!!!!), also ab ca 2040 fahren könnte.  

Die BiK unterstützt deshalb das Aktionsbündnis und setzt sich für die Wannseebahn-Trasse ein. Das heißt, wir werben für eine klare Entscheidung für die möglichst schnelle Inbetriebnahme der Wannseebahn als Alternative zum derzeit von der Gemeinde Kleinmachnow mehrheitlich noch favorisierten Ausbau der Stammbahnstrecke.

Die Argumente für die Wannsee-Trasse sind einfach und einfach erdrückend. sie ist sehr schnell realisierbar (die Gleise sind sofort befahrbar), sie ist sehr kostengünstig (ca. 5-10 Mill. €) und sie ist besonders natur- und damit klimaschonend. Ein Neubau der Stammbahn würde wenigstens 350 Mill. € kosten, ihre Realisierung wäre mit ca. 20 Jahren(!!!) Planungs- und Bauzeit sehr langwierig und sie würde rund 40 ha Wald eines wichtigen Naherholungs- und Naturschutzgebietes vernichten.

Deshalb kann es nur eine Entscheidung geben: die Entscheidung für eine schnellstmögliche Inbetriebnahme der Wannseebahnstrecke und wirbt bei allen, die sich bislang für die Stammbahn stark machten, für ein Umdenken. Insbesondere bei all jenen Kleinmachnower Gemeindevertretern, die bislang mehrheitlich für die Stammbahn-Lösung votiert haben.

Für alle, die bisher die Stammbahnlösung unterstützen:

Die Wannseebahn-Lösung schließt eine spätere Realisierung der Stammbahn an keinem Punkt aus!

Nähere und detaillierte Infos zum Thema findet man hier

http://www.stammbahnalternative.de

Mitglieder des Aktionsbündnisses

BiK – Bürger in Kleinmachnow e.V.
Schutzgemeinschaft an der Stammbahn e.V.
BUND Berlin-Südwest
BI Bürgerinitiative Zehlendorf
Förderverein LSG Buschgraben/Bäketal e.V.

Rote Karte für die Rote Bank

Man mag es nicht glauben, aber es ist die Wahrheit. Da haben sich Bewohner einmal etwas zum Thema „lebenswerter“ einfallen lassen, die Sache in die Hand genommen und auf eigene Kosten vor ihrem Haus vor ihrem Gartenzaun eine rote Sitzbank aufgestellt. Die wurde auch sofort von den Nachbarn und Vorbeikommenden freudig begrüßt und viel benutzt. Besonders viel und gerne gerade auch von älteren Mitbürgern, die sich über die Ausruh-Gelegenheit besonders freuten und sie ausgiebig nutzten. Auch die BiK, was ja ausgeschrieben „Bürger für mehr Lebensqualität in Kleinmachnow“ heißt, findet die Bankidee toll und würde sich über Nachahmer freuen. Sie begrüßt und unterstützt diese gelungene Anwohner-Initiative deshalb mit Nachdruck.
Soweit so gut. Sollte man meinen. Doch die Gemeinde, sprich das Ordnungsamt, sah angesichts der roten Bank rot und forderte die Aufsteller unter Androhung einer Geldstrafe auf, die Bank zu entfernen. Damit nicht genug, die Bank-Aufsteller wurden darüber hinaus für ihre tolle Initiative massiv abgestraft. Welcher (Un)Geist in dieser Behörde offensichtlich herrscht, zeigt deren Schreiben an die Bank-Aufsteller

Aus dem Schreiben des Ordnungsamts

Nach heutiger Begehung des SB Ordnung und Sicherheit sind folgende angekreuzte Aufgaben zur Erfüllung der Anliegerpflichten zu realisieren:

– Reinigung des Gehweges (§§ 1, 2 ,3, 4, 5 StrRS).
– Beseitigung von Verunreinigungen (Unrat, Wildkräuter, Schmutz, … ) (§§ 1, 3, 4 StrRS)
– Beseitigung von herabgefallenem Laub/ Laubhaufen (§§ 1, 3, 4 StrRS)
– Einkürzung von privaten Sträuchern/ Hecken/ Bäumen bis zur Grundstücksgrenze, welche in den öffentlichen Gehweg bzw. die Fahrbahn ragen, einschließlich Beseitigung des anfallenden Grünabfalls(§ 6
OBVO)
– Entfernen von Müllbehältern (Mülltonne, gelbe Säcke, Laubsäcke, Schrott usw.) aus dem öffentlichen Bereich (§ 4 OBVO)

Was soll man dazu noch sagen? Vielleicht, dass das Ordnungsamt sehr gut daran täte, ihre Mitarbeiter einmal durch die Gemeinde zu schicken um die zahllosen Verstöße der Gemeinde z.B. gegen ihre Verkehrssicherheitspflicht zu sammeln und für umgehende Abschaffung derselben zu sorgen. Da das Ordnungsamt von Kleinmachnow aber ganz offensichtlich viel lieber Bewohner kujoniert als vor der eigenen Tür zu kehren, sollten die Bewohner sich überlegen, es selbst in die Hand zu nehmen und die unzähligen Verstöße der Gemeinde gegen ihre eigene Ordnung beim Ordnungsamt anzuzeigen und ihre kurzfristige Beseitigung zu verlangen.
Ihr Ansprechparner dafür:
Leiterin Ordnungsamt Kleinmachnow, Frau Leißner, Tel. 033203 877211

Die Bankaufsteller haben sich fürs Erste dem Druck des Ordnungsamts gebeugt und die Bank entfernt. Sich gleichzeitig aber auch mit einem Schreiben an den Vorsitzenden der Gemeindevertreterversammlung, Herr Liebrenz (Mitglied der Grünen-Fraktion) und den Bürgermeister, Herr Grubert gewandt sowie beim Bauamt einen Antrag zur Aufstellung einer Bank vor ihrem Grundstück eingereicht. Dazu eine Unterschriftenliste beigelegt, die immerhin über 60 Nachbarn unterschrieben.
Die BiK erklärt sich mit den Bank-Aufstellern uneingeschränkt solidarisch und unterstützt deren Antrag beim Bauamt ausdrücklich.
Es bleibt zu hoffen, dass sich das Bauamt bürgerfreundlicher zeigt und der Bürgermeister endlich einmal sein Ordnungsamt und seine Leiterin zur Ordnung ruft.

Dazu appellieren wir an alle Fraktionen in der GVV, gegen das Vorgehen des Ordungsamts bei Frau Leißner Protest einzulegen und sie zu einem angemessenen Verhalten aufzufordern.

Der Stein des Anstosses – ein Postkartenidyll, gegen den das Ordnungsamt rigoros vorzugehen müssen glaubt. Unglaublich!

BiK Satzung

Bürger für gute Lebensqualität in Kleinmachnow e.V.
Mittebruch 2
14532 Kleinmachnow
Satzung
Fassung vom 30.03.2015

Name und Sitz
Der Verein trägt den Namen „Bürger für gute Lebensqualität in Kleinmachnow“ („BIK“); nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichts Potsdam, die alsbald erwirkt werden soll, mit dem Zusatz „e.V.“.
Der Verein hat seinen Sitz in Kleinmachnow

Zweck
Die „BIK“ fördert in enger Zusammenarbeit mit interessierten Bürgern die Lösung kommunalpolitischer Fragen Kleinmachnows und der Region. Dazu gehören insbesondere:
– die Erhaltung des Ortscharakters als Gemeinde im Grünen
– Verbesserung der Lebensqualität
– ein maßvolles, dem Ortscharakter angepasstes Bauen
– ein ortsverträgliches Verkehrskonzept
– die Pflege des kulturellen Erbes und Lebens
– die Begegnung von Alt- und Neu-Kleinmachnowern
– der Aufbau und die Pflege der Beziehung zu gleichgesinnten Organisationen in den Nachbargemeinden und im Land
Die „BIK“ ist parteipolitisch unabhängig. Sie verfolgt ihre Ziele auf ausschließlich und unmittelbar gemeinnütziger Weise im Sinne der Abgabenordnung. Die „BIK“ ist selbstlos und verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke.

Arbeitsweise
Die „BIK“ lädt in regelmäßigen Abständen zu öffentliche Veranstaltungen ein, in denen über Themen aus dem Bereich der Satzung berichtet und diskutiert wird.

Mitgliedschaft
Mitglied der „BIK“ kann jeder werden, der die Zwecke des Vereins befürwortet, bereit ist, sich dafür öffentlich einzusetzen und die Satzung anerkennt. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und die Ausübung der den Mitgliedern zustehenden Rechte ist nicht abtretbar. Eine Mitgliedschaft in einer politischen Partei ist mitzuteilen.
Der Antrag auf Aufnahme ist an den Vorstand zu richten, der über die Aufnahme einstimmig zu entscheiden hat. Ergibt sich keine Einstimmigkeit, entscheidet die nächste Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit.

Die Mitgliedschaft erlischt durch
a. Austritt, der dem Vorstandes schriftlich mitzuteilen ist und der mit Ablauf des Monats in dem die Erklärung abgegeben wurde wirksam wird.
b. Ausschluss, der vom Vorstand schriftlich begründet der Mitgliederversammlung vorzuschlagen und von dieser mit 2/3 Mehrheit zu beschließen ist. Ausschlussgründe sind unter anderem Verstöße gegen die Satzung und die Interessen der „BIK“.
c. Zahlungsverzug der Mitgliedsbeiträge in Höhe von mind. 2 Jahresbeiträgen nach 2-maliger Mahnung zum 31.03. des jeweiligen Jahres

Geschäftsjahr und Mitgliedsbeiträge
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Über die Erhebung und Höhe des Mitgliedsbeitrages entscheidet jährlich die Mitgliederversammlung.

Selbstlose Tätigkeit
Spenden und sonstige Mittel dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der „BIK“. Auch bei Auflösung des Vereins bzw. beim Ausscheiden eines Mitglieds erhalten die Mitglieder keine Geld- oder Sachwerte.

Organe
Die Organe der „BIK“ sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

Satzungsänderungen
Zum Zweck der Satzungsänderung muss eigens eine Mitgliederversammlung einberufen werden.
Satzungsänderungen bedürfen der 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

Mitgliederversammlung:
Jährlich findet nach Ablauf des Geschäftsjahres eine ordentliche Mitgliederversammlung statt

Aus besonderem Anlass können außerordentliche Mitgliederversammlungen durch den Vorstand einberufen werden. Dieses kann auch durch 20% der Mitglieder unter Angabe von Zweck und Gründen beantragt werden.

Die Mitgliederversammlungen sind grundsätzlich nicht öffentlich. Durch Vorstandsbeschluss können Gäste zugelassen werden.
Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere:
– die Wahl, Nachwahl und Entlastung des Vorstandes
– die Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge
– die Genehmigung des Haushaltes
– die Wahl eines Rechnungsprüfers
– jede Satzungsänderung

Die Einberufung und Einladung zu den ordentlichen Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand. Dieses ist schriftlich mindestens 2 Wochen vor den Termin mit Angabe der Tagesordnung mitzuteilen. In dringenden Fällen kann diese Frist unterschritten werden. Jedes Mitglied kann eine Ergänzung der vom Vorstand beschlossenen Tagesordnung vorschlagen. Beschlussvorlagen sind dabei mindestens 3 Tage vor der Mitgliederversammlung dem Vorstand mitzuteilen.

Die Mitgliederversammlungen werden vom Vorsitzenden oder einem seiner Stellvertreter geleitet.

Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Die Entscheidungen ergehen durch Beschluss der anwesenden Mitgliedern mit einfacher Mehrheit, es sei denn es ist anders in dieser Satzung bzw. gesetzlich geregelt. Die Abstimmungen finden durch Handzeichen statt. Auf Antrag ist schriftlich abzustimmen. In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied eine Stimme.

Beschlüsse sind unter Angabe des Abstimmungsergebnisses vom Schriftführer in einer Niederschrift festzuhalten.

Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens drei, höchstens fünf Mitgliedern, dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schatzmeister und ggf. dem Schriftführer sowie ggf. Beisitzer/n.
Von den Vorstandsmitgliedern sind je 2 gemeinsam vertretungs- und zeichnungsberechtigt, wobei einer der Vorsitzende bzw. sein Stellvertreter sein muss.

Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Der Vorstandsvorsitzende wird dabei einzeln gewählt. Die Vorstandsmitglieder bleiben auch nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Neuwahl im Amte. Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines Vorstandsmitgliedes kann der Vorstand , für den Zeitraum bis zur nächsten Mitgliederversammlung einen Nachfolger berufen.

Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten der „BIK“ zuständig soweit sie nicht der Mitgliederversammlung übertragen sind. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
– Vertretung der „BIK“
– Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
– Berichterstattung in der Mitgliederversammlung über seine Tätigkeit
– Ernennung der Sprecher der Ausschüsse
– Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung
Der Vorstand kann zur Unterstützung seiner Arbeit einen Beirat berufen und Ausschüsse bilden.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Vorstandsmitglieder erschienen sind. Die Beschlüsse werden mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitgliedern – jedoch mindestens dreien – gefaßt.

Zu den Vorstandssitzungen können Mitglieder und Gäste zugelassen werden.

Bei anmeldepflichtigen Änderungen der Satzung oder der Zusammensetzung des Vorstandes kann der Vorstandsvorsitzende bzw. ein anderes Vorstandsmitglied von den anderen Vorstandmitgliedern bevollmächtigt werden, die erforderlichen Anmeldungen beim Vereinsregister durchzuführen.

Auflösung
Die Auflösung der „BIK“ muss in einer nur zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Zur Auflösung der „BIK“ bedarf es der 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Dabei ist zu beschließen, was mit dem eventuell vorhandenen Vereinsvermögen geschehen soll, wobei dieser für ein anerkannt steuerbegünstigten, gemeinnützigen oder mildtätigen Zweck innerhalb des Ortes Kleinmachnow zu verwenden ist.

Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung dieser Satzung unwirksam sein, so gilt ersatzweise eine wirksame Regelung die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt. Soweit in dieser Satzung nicht anders geregelt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Im Vereinsregister VR 1778 P am 03.07.2015 eingetragen