Gewerbegebiet wurde vorsätzlich verkleinert

Vor wenigen Jahren haben Bürgermeister Grubert und die ihn unterstützenden Parteien durch Änderung des Flächennutzungsplans und der Bebauungspläne das Gewerbegebiet östlich der Autobahn um mehrere Hektar verkleinert. Die gemeindeeigene Entwicklungsgesellschaft vermarktete die Flächen nicht, während der Europark westlich der Autobahn alles vermarktete.

Auch in diesem Jahr gab es neue Versuche des Bürgermeisters: Man fände keine Interessenten für ein Gewerbegebäude—auf der Webseite der Entwicklungsgesellschaft findet sich jedoch nicht einmal der Hinweis, dass man Interessenten hierfür sucht.

Auch deshalb fehlen Kleinmachnow aktuell wichtige Gewerbesteuereinnahmen.

Wohnen in Autobahnnähe ist gesundheitsschädlich

Es ist eine Binsenweisheit, besser nicht in der Nähe einer Autobahn zu wohnen. Dies ist eher ein Umfeld für Industrie und Gewerbe, eine Gegend, in der ein gesunder Mensch mal eben für einige Stunden am Tag arbeiten geht. Wer will schon in Dauerlärm wohnen, ohne nachts die Fenster öffnen zu können, wer mag den abgasgetränkten Mief? Und so war auch Kleinmachnows Autobahnumfeld früher nicht als Wohnquartier, sondern als Gewerbegebiet geplant. Und das war gut so.

Bereits 2012 versuchte die Eigentümerin des ehemaligen Fath-Geländes (vormals Max-Reimann-Werk), Ideen der Wohnbebauung direkt an der Autobahn durchzusetzen. Mit der Aussage „Ich sage es allerdings offen, ich halte eine Wohnbebauung auf diesem Areal direkt an der Autobahn für nicht genehmigungsfähig“ wird Bürgermeister Grubert am 16.08.2012 in den PNN zitiert. Heute halten Bürgermeister und die Parteien das Wohnen plötzlich für unbedenklich.

„So erleiden Menschen, die nahe an der Stadtautobahn leben, früher und häufiger Herzinfarkt und Schlaganfall. Außerdem zeigen sie eher Symptome von chronischem Stress.“ 

Süddeutsche Zeitung, 3.10.2014

Wie entstand der schädliche Sinneswandel? Wie halfen die Investoren?

Das Investoren-Wohngebiet befindet sich nur 150 Meter vom Rand der Autobahn. Deshalb muss zuvor auf unsere Kosten ein mehrgeschossiger Gewerbegebäude-Riegel errichtet werden, weil Schallschutzfenster allein nicht ausreichen, die Mindestandforderungen des Lärmschutzes für Wohnzwecke in dieser ungeeigneten Lage zu erfüllen.

Während die Anwohner in der An– und Abflugschneise des Flughafens BER wenigstens den Vorteil eines partiellen Nachtflugverbots haben, gibt es auf der angrenzenden Autobahn—Berlins meistbefahrener  Zufahrtsstraße—nicht einmal eine nächtliche Geschwindigkeitsreduzierung. Es gilt ein Tempolimit von 120 km/h.